Referendariat
Die ZVR-Klausur
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO
Statthafter Rechtsbehelf und Rechtsschutzbedürfnis bei Zwangsvollstreckung aus Zuschlagsbeschluss (Kläger=ehemaliger Eigentümer)
Statthafter Rechtsbehelf und Rechtsschutzbedürfnis bei Zwangsvollstreckung aus Zuschlagsbeschluss (Kläger=ehemaliger Eigentümer)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B erwirbt bei einer Zwangsversteigerung Ks Grundstück. Trotz des anschließend mit K geschlossenen Mietvertrags betreibt er nun die Zwangsvollstreckung aus dem Zuschlagsbeschluss (§ 93 ZVG) auf Räumung und Herausgabe des Grundstücks. Hiergegen erhebt K Vollstreckungsabwehrklage.
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Einordnung des Falls
Statthafter Rechtsbehelf und Rechtsschutzbedürfnis bei Zwangsvollstreckung aus Zuschlagsbeschluss (Kläger=ehemaliger Eigentümer)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch den Zuschlagsbeschluss nach § 93 ZVG ist B neuer Eigentümer des Grundstücks geworden.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Stellt ein Zuschlagsbeschluss nach § 93 ZVG einen vollstreckbaren Titel dar?
Ja, in der Tat!
3. Die Vollstreckungsabwehrklage des K ist statthaft.
Ja!
4. Es fehlt K aber an dem notwendigen Rechtsschutzbedürfnis, da die Beschwerde (§§ 96, 100 Abs. 1 ZVG) einen einfacheren Weg darstellt, um sein Rechtsschutzziel zu erreichen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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