Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO
Vollstreckungsabwehrklage + gleichzeitige Titelherausgabeklage
Vollstreckungsabwehrklage + gleichzeitige Titelherausgabeklage
15. Mai 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Auf Ks Klage hin wird B zur Zahlung von €500 an K verurteilt. B bezahlt direkt nach Urteilsverkündung. Als K dennoch die Zwangsvollstreckung einleitet, erhebt B Vollstreckungsabwehrklage. Gleichzeitig verlangt er Titelherausgabe. Die Vollstreckungsabwehrklage hat Erfolg.
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Einordnung des Falls
Vollstreckungsabwehrklage + gleichzeitige Titelherausgabeklage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist die Titelherausgabeklage des B statthaft?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das angerufene Gericht der Vollstreckungsabwehrklage ist auch für die Titelherausgabeklage zuständig.
Ja!
3. Für eine Titelherausgabeklage fehlt B allerdings das Rechtsschutzbedürfnis, da er durch die Vollstreckungsabwehrklage bereits ausreichend geschützt wird.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Anspruchsgrundlage für die Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels ist § 985 BGB.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Aufgrund des Erfolgs der Vollstreckungsabwehrklage ist die Titelherausgabeklage begründet.
Ja!
Fundstellen
Prüfungsschema
Neben einer Vollstreckungsabwehrklage kann der Kläger in objektiver Klagehäufung (§ 260 ZPO) eine Leistungsklage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels erheben. In welcher Reihenfolge sind die nachfolgenden Prüfungspunkte zu prüfen?
- Zulässigkeit
- Statthaftigkeit nach/neben Vollstreckungsabwehrklage
- Zuständigkeit des angerufenen Gerichts
- Rechtsschutzbedürfnis
- Begründetheit
- Anspruchsgrundlage: § 371 BGB analog
- Zwangsvollstreckung aus dem Titel wurde bereits für unzulässig erklärt
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Entenpulli
1.5.2024, 15:44:31

Nocebo
19.5.2024, 15:39:48
Nur, wenn die Zwangsvollstreckung aus dem Titel vollständig und auf Dauer für unzulässig erklärt wird :) Aber dann würde ich es in einer Anwaltsklausur immer machen. Nicht aber, wenn die bspw. nur teilweise erfüllt, aufgerechnet wurde etc.
Aleks_is_Y
13.3.2025, 17:42:14
Inwiefern macht es Sinn das Hilfsweise zu machen? Hilfsweise werden doch Dinge gemacht, wenn die vorherige Verteidigung nicht erfolgreich war zB: erst bestreitten, dann hilfsweise aufrechnen Ist es nicht eher ein Stufenverhältnis? Also, wenn Abwehrklage erfolgreich, dann auch Herausgabe?
SDee
25.5.2024, 18:48:13

Sebastian Schmitt
17.10.2024, 13:05:59
Hallo @[SDee](210296), den Anspruch auf § 757 ZPO analog zu stützen, dürfte nicht völlig unvertretbar sein, die (evtl sogar ganz) hM sieht es allerdings anders. Jedenfalls ist die
Titelherausgabenicht "auch" analog § 757 I ZPO möglich, sondern dann anstatt der AGL des § 371 S 1 BGB (analog). Ich verweise mal auf diesen Fall, wo das bereits in mehreren Threads näher beleuchtet wurde: https://applink.jurafuchs.de/dXnPVL2zLNb. Wir haben in der Aufgabe ergänzt, dass es sich um die hM handelt, möchten aber vorerst darauf
verzichten, hier näher auf § 757 ZPO analog einzugehen, weil mir das wirklich eine nur (noch) selten vertretene Auffassung zu sein scheint. Viele Grüße, Sebastian - für das Jurafuchs-Team