Referendariat

Die ZVR-Klausur

Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO

Vollstreckungsabwehrklage + gleichzeitige Titelherausgabeklage

Vollstreckungsabwehrklage + gleichzeitige Titelherausgabeklage

22. November 2024

4,9(3.791 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Auf Bs Klage hin wird K zur Zahlung von €500 an B verurteilt. K bezahlt direkt nach Urteilsverkündung. Als B dennoch die Zwangsvollstreckung einleitet, erhebt K Vollstreckungsabwehrklage. Gleichzeitig verlangt er Titelherausgabe. Die Vollstreckungsabwehrklage hat Erfolg.

Diesen Fall lösen 94,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Vollstreckungsabwehrklage + gleichzeitige Titelherausgabeklage

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Ist die Titelherausgabeklage des K statthaft?

Ja, in der Tat!

Eine Titelherausgabeklage ist statthaft, (1) wenn bereits auf eine Vollstreckungsabwehrklage hin rechtskräftig entschieden wurde, dass aus dem Titel nicht mehr vollstreckt werden darf oder (2) wenn die Vollstreckungsabwehrklage zumindest gleichzeitig erhoben wird. Dadurch sollen widersprüchliche Entscheidungen vermieden werden. K hat gleichzeitig eine Vollstreckungsabwehrklage und eine Titelherausgabeklage erhoben. Die Titelherausgabeklage ist daher statthaft.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Das angerufene Gericht der Vollstreckungsabwehrklage ist auch für die Titelherausgabeklage zuständig.

Ja!

Sofern sich die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts für eine Titelherausgabeklage nicht bereits aus den allgemeinen Regeln (§§ 12ff. ZPO, §§ 23, 71 GVG) ergibt, wird seine Zuständigkeit zumindest aus prozessökonomischen Gründen oder aus einer Annexkompetenz kraft Sachzusammenhangs bejaht.

3. Für eine Titelherausgabeklage fehlt K allerdings das Rechtsschutzbedürfnis, da er durch die Vollstreckungsabwehrklage bereits ausreichend geschützt wird.

Nein, das ist nicht der Fall!

Eine Titelherausgabeklage geht in ihrer Wirkung über eine Vollstreckungsabwehrklage hinaus. Während eine erfolgreiche Vollstreckungsabwehrklage über § 775 Nr. 1 ZPO nur zur Einstellung der Zwangsvollstreckung führt, beseitigt die Herausgabe des Titels jede Möglichkeit weiterer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Die Titelherausgabeklage verschafft K eine über die Vollstreckungsabwehrklage hinausgehende Schutzwirkung. Er hat daher diesbezüglich ein Rechtsschutzbedürfnis.

4. Anspruchsgrundlage für die Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels ist § 985 BGB.

Nein, das trifft nicht zu!

Nach § 371 BGB kann der Schuldner einer Forderung ab deren Erfüllung einen darüber ausgestellten Schuldschein zurückverlangen. Ein Titelherausgabeanspruch wird nach h.M. auf § 371 BGB analog gestützt.

5. Aufgrund des Erfolgs der Vollstreckungsabwehrklage ist die Titelherausgabeklage begründet.

Ja!

Der Anspruch auf Titelherausgabe nach § 371 BGB analog besteht dann, wenn aus dem herauszugebenden Titel nicht mehr vollstreckt werden darf. Dies wiederum ist der Fall, wenn ein Gericht auf eine Vollstreckungsabwehrklage die Zwangsvollstreckung aus dem Titel für unzulässig erklärt hat. Die Vollstreckungsabwehrklage des K hatte Erfolg. Dies bedeutet, dass aus dem herauszugebenden Titel nicht mehr vollstreckt werden darf, weil das Gericht die Zwangsvollstreckung aus dem Titel für unzulässig erklärt hat.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

EN

Entenpulli

1.5.2024, 15:44:31

Macht es dann nicht immer mehr Sinn, die

Titelherausgabeklage

hilfsweise einzulegen´?

Nocebo

Nocebo

19.5.2024, 15:39:48

Nur, wenn die Zwangsvollstreckung aus dem Titel vollständig und auf Dauer für unzulässig erklärt wird :) Aber dann würde ich es in einer Anwaltsklausur immer machen. Nicht aber, wenn die bspw. nur teilweise erfüllt, aufgerechnet wurde etc.

SDEE

SDee

25.5.2024, 18:48:13

Die

Titelherausgabe

kann auch aus § 757 I ZPO analog verlangt werden. Bitte ergänzen. 

Sebastian Schmitt

Sebastian Schmitt

17.10.2024, 13:05:59

Hallo @[SDee](210296), den Anspruch auf § 757 ZPO analog zu stützen, dürfte nicht völlig unvertretbar sein, die (evtl sogar ganz) hM sieht es allerdings anders. Jedenfalls ist die

Titelherausgabe

nicht "auch" analog § 757 I ZPO möglich, sondern dann anstatt der AGL des § 371 S 1 BGB (analog). Ich verweise mal auf diesen Fall, wo das bereits in m

ehre

ren Threads näher beleuchtet wurde: https://applink.jurafuchs.de/dXnPVL2zLNb. Wir haben in der Aufgabe ergänzt, dass es sich um die hM handelt, möchten aber vorerst darauf verzichten, hier näher auf § 757 ZPO analog einzugehen, weil mir das wirklich eine nur (noch) selten vertretene Auffassung zu sein scheint. Viele Grüße, Sebastian - für das Jurafuchs-Team

Sinan

Sinan

24.10.2024, 18:01:11

Nach meinem Verständnis sind hier die Bezeichnungen im Bild ("K", "B" und "von B") falsch, weil vertauscht. Im vorliegenden Prozess haben sich ja die Parteirollen aus dem vormaligen Verfahren umgekehrt. Jedenfalls besteht ein Widerspruch zum Aufgabentext.

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

25.10.2024, 14:59:43

Hallo Sinan, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen