Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO
Vollstreckungsabwehrklage + gleichzeitige Titelherausgabeklage
Vollstreckungsabwehrklage + gleichzeitige Titelherausgabeklage
5. April 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Auf Ks Klage hin wird B zur Zahlung von €500 an K verurteilt. B bezahlt direkt nach Urteilsverkündung. Als K dennoch die Zwangsvollstreckung einleitet, erhebt B Vollstreckungsabwehrklage. Gleichzeitig verlangt er Titelherausgabe. Die Vollstreckungsabwehrklage hat Erfolg.
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Einordnung des Falls
Vollstreckungsabwehrklage + gleichzeitige Titelherausgabeklage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist die Titelherausgabeklage des B statthaft?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das angerufene Gericht der Vollstreckungsabwehrklage ist auch für die Titelherausgabeklage zuständig.
Ja!
3. Für eine Titelherausgabeklage fehlt B allerdings das Rechtsschutzbedürfnis, da er durch die Vollstreckungsabwehrklage bereits ausreichend geschützt wird.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Anspruchsgrundlage für die Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels ist § 985 BGB.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Aufgrund des Erfolgs der Vollstreckungsabwehrklage ist die Titelherausgabeklage begründet.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Entenpulli
1.5.2024, 15:44:31

Nocebo
19.5.2024, 15:39:48
Nur, wenn die Zwangsvollstreckung aus dem Titel vollständig und auf Dauer für unzulässig erklärt wird :) Aber dann würde ich es in einer Anwaltsklausur immer machen. Nicht aber, wenn die bspw. nur teilweise erfüllt, aufgerechnet wurde etc.
Aleks_is_Y
13.3.2025, 17:42:14
Inwiefern macht es Sinn das Hilfsweise zu machen? Hilfsweise werden doch Dinge gemacht, wenn die vorherige Verteidigung nicht erfolgreich war zB: erst bestreitten, dann hilfsweise aufrechnen Ist es nicht eher ein Stufenverhältnis? Also, wenn Abwehrklage erfolgreich, dann auch Herausgabe?
SDee
25.5.2024, 18:48:13

Sebastian Schmitt
17.10.2024, 13:05:59
Hallo @[SDee](210296), den Anspruch auf § 757 ZPO analog zu stützen, dürfte nicht völlig unvertretbar sein, die (evtl sogar ganz) hM sieht es allerdings anders. Jedenfalls ist die
Titelherausgabenicht "auch" analog § 757 I ZPO möglich, sondern dann anstatt der AGL des § 371 S 1 BGB (analog). Ich verweise mal auf diesen Fall, wo das bereits in mehreren Threads näher beleuchtet wurde: https://applink.jurafuchs.de/dXnPVL2zLNb. Wir haben in der Aufgabe ergänzt, dass es sich um die hM handelt, möchten aber vorerst darauf verzichten, hier näher auf § 757 ZPO analog einzugehen, weil mir das wirklich eine nur (noch) selten vertretene Auffassung zu sein scheint. Viele Grüße, Sebastian - für das Jurafuchs-Team