Referendariat
Die ZVR-Klausur
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO
Vollstreckungsabwehrklage + gleichzeitige Titelherausgabeklage
Vollstreckungsabwehrklage + gleichzeitige Titelherausgabeklage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Auf Bs Klage hin wird K zur Zahlung von €500 an B verurteilt. K bezahlt direkt nach Urteilsverkündung. Als B dennoch die Zwangsvollstreckung einleitet, erhebt K Vollstreckungsabwehrklage. Gleichzeitig verlangt er Titelherausgabe. Die Vollstreckungsabwehrklage hat Erfolg.
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Einordnung des Falls
Vollstreckungsabwehrklage + gleichzeitige Titelherausgabeklage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist die Titelherausgabeklage des K statthaft?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das angerufene Gericht der Vollstreckungsabwehrklage ist auch für die Titelherausgabeklage zuständig.
Ja!
3. Für eine Titelherausgabeklage fehlt K allerdings das Rechtsschutzbedürfnis, da er durch die Vollstreckungsabwehrklage bereits ausreichend geschützt wird.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Anspruchsgrundlage für die Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels ist § 985 BGB.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Aufgrund des Erfolgs der Vollstreckungsabwehrklage ist die Titelherausgabeklage begründet.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.