Landesrecht (im Aufbau)
Bauordnungsrecht Niedersachsen
Die Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren
Herkömmliches Genehmigungsverfahren
Herkömmliches Genehmigungsverfahren
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Unternehmer U plant die Errichtung eines Wolkenkratzers und stellt daher einen Bauantrag in der vorgeschriebenen Form und mit den erforderlichen Bauvorlagen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Herkömmliches Genehmigungsverfahren
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für den von U geplanten Wolkenkratzer ist das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren einschlägig (§ 63 Abs. 1 S. 1 NBauO).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Für den von U geplanten Wolkenkratzer ist das (herkömmliche) Baugenehmigungsverfahren einschlägig (§ 64 NBauO).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.