Landesrecht (im Aufbau)
Bauordnungsrecht Niedersachsen
Die Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren 2
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren 2
19. Februar 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Rechtsreferendar R ist mittlerweile zu der Erkenntnis gekommen, dass die Unterhaltsbeihilfe doch eher bescheiden ausfällt. Er plant daher die Errichtung eines billigen Hauses. Dieses erfüllt aber nicht die Anforderungen an die Standsicherheit und verunstaltet das Straßenbild erheblich.
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Einordnung des Falls
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Baubehörde prüft die Bauvorlagen stets auf ihre Vereinbarkeit mit dem gesamten öffentlichen Recht.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Für das von R geplante Haus ist das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren einschlägig (§ 63 Abs. 1 S. 1 NBauO).
Ja, in der Tat!
3. Die Baubehörde muss hier prüfen, ob das geplante Haus das Straßenbild verunstaltet (§ 10 NBauO) und damit dem öffentlichen Baurecht widerspricht.
Nein!
4. Die Baubehörde muss hier prüfen, ob das geplante Haus dauerhaft standsicher im Sinne des § 12 NBauO ist.
Nein, das ist nicht der Fall!
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