Ausführung der Gesetze als Aufgabe der Exekutiven

9. Juni 2025

4,8(155 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Der Bundestag hat ein neues Gesetz zur Absenkung der Steuerlast für Geringverdienende erlassen. Die Bundesregierung und die Länder fragen sich nun, welche Behörden sich um das Gesetz kümmern müssen.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Ausführung der Gesetze als Aufgabe der Exekutiven

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. In Deutschland gilt der Grundsatz: Wer die Gesetze erlässt, führt sie auch aus (siehe Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG).

Nein, das ist nicht der Fall!

Die Staatsgewalt ist aufgeteilt in die Legislative, die Judikative und die Exekutive (Grundsatz der Gewaltenteilung). Die Legislative wird auch als gesetzgebende Gewalt bezeichnet, sie erlässt die Gesetze. Der Staat muss Gesetze allerdings nicht nur erlassen, sondern auch ausführen. Dafür ist die Exekutive zuständig. Die Bezeichnung der Exekutive als „vollziehende Gewalt” in Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG unterstreicht diese Aufgabe. Ziel der Gewaltenteilung ist es unter anderem, Macht zu begrenzen und Machtmissbrauch zu verhindern, indem die Staatsgewalt auf verschiedene Organe verteilt wird. Zudem soll das Staatsstrukturprinzip eine gegenseitige Kontrolle der staatlichen Akteure ermöglichen („Checks and Balances“). Mehr zum Thema Gewaltenteilung findest Du hier.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Die Exekutive besteht aus der Regierung und der Verwaltung (siehe Art. 62ff. GG und Art. 83ff. GG).

Ja, in der Tat!

Die Exekutive ist die vollziehende Gewalt. Sie bezieht die abstrakten Gesetze auf den Einzelfall. Die Exekutive lässt sich unterteilen in Regierung und Verwaltung. Hauptaufgabe der Regierung ist die Staatsleitung. Diese führt die Regierung aus, indem sie richtungsweisende Entscheidungen trifft und so die grundsätzliche politische Richtung bestimmt. Der Verwaltung hingegen obliegt die Ausführung der Gesetze, also deren konkret-individuelle Anwendung. So setzt sie den Willen des Gesetzgebers konkret um. Die gesamte Exekutive ist bei ihrem Handeln gemäß Art. 20 Abs. 3 HS. 2 GG an Recht und Gesetz gebunden.

3. Die Verwaltung ist für die Ausführung von Gesetzen zuständig. Regeln die Art. 83ff. GG die Kompetenzverteilung innerhalb der Verwaltung?

Ja!

Ebenso wichtig wie die Gesetzgebungskompetenzen sind die Verwaltungskompetenzen, da der Vollzug eines Gesetzes sehr viel Auslegungsspielraum offen lässt. In einem Bundesstaat ist es also von großer Bedeutung, ein Verwaltungssystem zu schaffen, welches dem Bund sowie den Ländern genügend Einfluss auf die Ausführung der Gesetze gibt. In Art. 83 ff. GG werden die Verwaltungskompetenzen von Bund und Ländern so geregelt, dass beide an der Ausführung von Bundesgesetzen beteiligt sind. Die einzelnen Regelungen schauen wir uns in den nächsten Aufgaben genauer an!
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!