Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung
Länder führen Landesgesetze aus (Art. 30 GG)
Länder führen Landesgesetze aus (Art. 30 GG)
9. Juni 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Das Land S erlässt ein neues Polizeigesetz. Die Polizistin P, die in einer Polizeibehörde im Land S arbeitet, fragt sich, ob das Land S überhaupt ein eigenes Polizeigesetz erlassen darf und ob die Polizeibehörde ihre Praxis jetzt nach dem neuen Gesetz ausrichten muss.
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Einordnung des Falls
Länder führen Landesgesetze aus (Art. 30 GG)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Länder besitzen eigene Staatsgewalt und können somit selbst Gesetze erlassen (Art. 30, 70 GG).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Land S hat die Gesetzgebungskompetenz zum Erlass des Polizeigesetzes. Ergibt sich die Kompetenz zur Ausführung des Gesetzes aus Art. 83 GG?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Das Land S führt das Polizeigesetz selbst aus (Art. 30 Abs. 1 GG).
Ja!
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