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Rücktritt des Bundeskanzlers
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheLösung
Die Jurafuchs-Methode schichtet abDiese 4 Rechtsfragen sind die Kernstücke des Falls.
1. A ist verwirrt, weil er im Grundgesetz nichts zum Rücktritt des Bundeskanzlers findet. Ist dieser ausdrücklich in Art. 63 GG geregelt?
2. Der Bundespräsident ernennt den Bundeskanzler sowie die Bundesminister und entlässt die Bundesminister (Art. 63 Abs. 2 S. 2, Art. 64 Abs. 1 GG).
3. Die Möglichkeit des Rücktritts ist im Grundgesetz nicht ausdrücklich normiert. Gibt es dagegen eine Norm, die die Form der Rücktrittserklärung festlegt?
4. Aus Art. 64 Abs. 1 GG ergibt sich, dass der Bundespräsident den Bundeskanzler eigenständig „absetzen“ kann.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
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