Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Die Bundesregierung
Konstruktives Misstrauensvotum (Art. 67 GG) – Voraussetzungen
Konstruktives Misstrauensvotum (Art. 67 GG) – Voraussetzungen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Weil Bundeskanzler O die andauernde Regierungskrise nicht in den Griff bekommt, sind einige Abgeordnete aus dem Bundestag der Meinung, es sei an der Zeit, dass O „abdankt“.
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Einordnung des Falls
Konstruktives Misstrauensvotum (Art. 67 GG) – Voraussetzungen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Bundestag kann nach Art. 67 GG einfach beschließen, dass sich die aktuelle Regierung auflösen muss.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist es für ein erfolgreiches Misstrauensvotum nach Art. 67 Abs. 1 GG ausreichend, wenn sich ein Viertel der Mitglieder des Bundestags auf einen neuen Bundeskanzler einigt?
Nein!
3. Die auf einen Antrag i.S.v. Art. 67 GG folgende Wahl des neuen Bundeskanzlers erfolgt durch Handzeichen der Abgeordneten (vgl. §§ 97 Abs. 2 S. 1, 49 Abs. 1 S. 1 GO-BT).
Nein, das ist nicht der Fall!
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