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Konstruktives Misstrauensvotum (Art. 67 GG) – Voraussetzungen
Sachverhalt
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Auflösung des Parlaments – Vertrauensfrage (Art. 68 GG)
Bundeskanzler O hat die Nase voll: In den Sitzungen des Bundestags geht es immer häufiger nur noch darum, welche Partei Schuld an all den Krisen hat. Auf Lösungen können sich die Regierungsparteien kaum noch einigen. O verkündet daher, dass er Neuwahlen anstrebt.
Vertrauensfrage (Art. 68 GG) – Folgen, wenn Mehrheit nicht erreicht
Bundeskanzler O hat dem Parlament die Vertrauensfrage nach Art. 68 GG gestellt. Nach dem Ergebnis der Abstimmung, hat O die erforderliche Mehrheit nicht erreicht. O fragt sich, was jetzt passiert.