Öffentliches Recht
Verfassungsprozess-Recht
Verfassungsbeschwerde
Unmittelbare Betroffenheit - Grundfall
Unmittelbare Betroffenheit - Grundfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Landtag verschärft angesichts zunehmender Gewalttätigkeiten auf und im Rahmen von Demos das Versammlungsrecht und lässt u.a. Versammlungsauflösungen in weiterem Maße zu. Aktivistin A, die regelmäßig an Versammlungen teilnimmt, sieht sich hierdurch in ihrer Versammlungsfreiheit verletzt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Unmittelbare Betroffenheit - Grundfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Sie erhebt Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz. Diese ist nur zulässig, wenn A beschwerdebefugt ist (Art.93 Abs.1 Nr.4a GG, §90 Abs.1 BVerfGG).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Behauptet A schlüssig, in seinen Grundrechten verletzt zu sein?
Ja, in der Tat!
3. A müsste zudem unmittelbar in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit betroffen sein.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
jeci
9.7.2024, 17:09:38
A wechselt im Laufe der Aufgabe/Antworten das Geschlecht von weiblich zu männlich und wieder zurück.