Unmittelbare Betroffenheit - Grundfall

14. Februar 2025

8 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Der Landtag verschärft angesichts zunehmender Gewalttätigkeiten auf und im Rahmen von Demos das Versammlungsrecht und lässt u.a. Versammlungsauflösungen in weiterem Maße zu. Aktivistin A, die regelmäßig an Versammlungen teilnimmt, sieht sich hierdurch in ihrer Versammlungsfreiheit verletzt.

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Einordnung des Falls

Unmittelbare Betroffenheit - Grundfall

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Sie erhebt Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz. Diese ist nur zulässig, wenn A beschwerdebefugt ist (Art.93 Abs.1 Nr.4a GG, §90 Abs.1 BVerfGG).

Genau, so ist das!

Beschwerdebefugt ist wer schlüssig behauptet, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte verletzt zu sein. Eine solche Verletzung muss nach dem Vorbringen zumindest möglich erscheinen. Zudem muss der Beschwerdeführer selbst, unmittelbar und gegenwärtig betroffen sein. Der Beschwerdeführer muss eine Grundrechtsverletzung hinreichend substantiiert behaupten (s. §§ 23 Abs. 1 S. 2, 92 BVerfGG). An diesen Substantiierungsanforderungen scheitern viele Verfassungsbeschwerden.
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2. Behauptet A schlüssig, in seinen Grundrechten verletzt zu sein?

Ja, in der Tat!

Die schlüssige Behauptung einer Grundrechtsverletzung setzt voraus, dass der Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Verletzung seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte darlegt (Möglichkeitstheorie). Hierfür ist ausreichend, dass eine Verletzung nach dem Vorbringen nicht offensichtlich und nach jeder Betrachtungsweise von vorneherein ausgeschlossen ist. Auf deren tatsächliches Vorliegen kommt es nicht an. A geht oft auf Versammlungen. Somit ist es nicht von vornherein ausgeschlossen, dass die Gesetzesverschärfung sie in ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1) verletzt. Zudem macht A die Verletzung eigener Rechte geltend, sodass sie auch selbst in ihren Grundrechten betroffen ist.

3. A müsste zudem unmittelbar in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit betroffen sein.

Ja!

Die unmittelbare Betroffenheit ist gegeben, wenn der Beschwerdegegenstand selbst auf die Rechtsposition des Beschwerdeführers einwirkt und dies nicht erst vermittelt durch einen weiteren Akt bewirkt wird oder von dem Ergehen eines weiteren Aktes abhängt. Das Gesetz ermächtigt die zuständigen Behörden zum Erlass von Versammlungsverboten, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen. Somit wirkt noch nicht der Beschwerdegegenstand selbst - das angegriffene Gesetz - sondern erst die darauf beruhenden behördlichen Verbote auf die Rechtsposition der A ein. Sie ist nicht unmittelbar betroffen. Das Erfordernis der Unmittelbarkeit soll vor allem verhindern, dass Normen einfach so im Wege der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

jeci

jeci

9.7.2024, 17:09:38

A wechselt im Laufe der Aufgabe/Antworten das Geschlecht von weiblich zu männlich und wieder zurück.

aniles

aniles

15.12.2024, 19:23:05

Erstmal vielen Dank für eure gesamte Arbeit, die App ist wirklich hilfreich, um Basiswissen aufzubauen und an Fällen direkt anzuwenden. Hierzu fehlt mir leider noch mehr Bezug zu der Prüfung der Betroffenheit einer Verfassungsbeschwerde. Zum Beispiel wäre es gut, wenn noch darauf eingegangen wird, dass der Aufbau in (1) selbst, (2) gegenwärtig und (3) unmittelbar geteilt wird und was genau die Voraussetzungen der drei Punkte sind - auch wenn prüfungstechnisch meist ziemlich unproblematisch. Leider finde ich nichts hierzu auf der App. Allgemein wäre etwas mehr Genauigkeit im Bezug zur Prüfung der Verfassungsbeschwerde sehr hilfreich.

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

21.12.2024, 14:47:34

Hallo Seli:), vielen Dank für Deinen Vorschlag & das Lob! Wir sind gerade noch dabei, die Inhalte zum Verfassungsprozess-Recht auszubauen und werden hier nach und nach noch mehr Aufgaben hochladen. Danke für Deine Geduld! Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team

DO

Dominikpolitics

4.2.2025, 10:57:44

@[Linne_Karlotta_](243622) wird Zeit! :-)

Wendelin Neubert

Wendelin Neubert

4.2.2025, 14:44:49

Hallo @[Dominikpolitics](248886), Jurafuchs ist Ort, an dem jede und jeder, der Jura studiert, im Ref ist oder sich sonst für Jura interessiert, lernen, Fragen stellen, diskutieren und sich austauschen und Verbesserungen anregen kann. Wir sind dankbar für die Wünsche und Anregungen unserer Nutzerinnen und Nutzer und berücksichtigen diese bei der Fortentwicklung unserer Lerninhalte und unserer Lernfeatures. Nichts geht verloren. Jurafuchs ist ein Safe Space, in dem eine verbindliche, konstruktive, freundliche und höfliche Kommunikation herrscht. Wir sind sehr stolz auf unsere Community! Wir haben fünf Jahre hart daran gearbeitet, dass das so ist, und wir werden dafür sorgen, dass das so bleibt. Die Form der Kommunikation, die Du hier an den Tag gelegt hast, entspricht aber nicht der Kommunikationskultur, die wir im Jurafuchs-Forum aufgebaut haben und für die unsere Nutzer:innen unsere Community schätzen. Wenn Dir etwas nicht passt, dann möchte ich Dich daher bitten, Deine Kritik konstruktiv und wertschätzend zum Ausdruck zu bringen. Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jurafuchs im Forum auf eine Anregung antworten und ankündigen, dass bald neue Inhalte oder Features kommen, dann kannst Du Dich darauf verlassen, dass sie kommen (ganz konkret befinden sich – wie @[Linne_Karlotta_](243622) schon angekündigt hatte – in der Jurafuchs-Redaktion vorbereitete Inhalte für die Verfassungsbeschwerde, die in unserem Redaktionsprozess abgenommen und hochgeladen werden). Geht Dir das vielleicht nicht schnell genug? Kann ich gut verstehen! Das geht uns jeden Tag so! Umso mehr möchte ich Dich, wenn Du Dich schon nicht gedulden willst, dazu einladen, allen Personen, die Dir in unserer Community begegnen, mit Respekt entgegenzutreten, nicht im Kasernenton oder in süffisanten Aufforderungen wie hier. Ich hoffe, das hilft Dir! Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team

DO

Dominikpolitics

4.2.2025, 14:49:09

Verstehe ich, und mein Kommentar war keineswegs böse gemeint. Nur finde ich gerade im Verfassungsprozessrecht zusätzliche Einheiten für Studierende extrem wichtig! Und dies habe ich deswegen auch gerade mit einem nicht so ernsten Emoji quittiert :) ihr macht hervorragende Arbeit!

SM2206

SM2206

8.2.2025, 05:23:24

Ihr macht tatsächlich gute Arbeit, das ist eine tolle App. Auch kann jeder verstehen, dass es viel Mühe kostet, so etwas aufzuziehen. Dieser passiv-aggressive Post auf Dominiks doch recht deutlich als Anmerkung mit Augenzwinkern kenntlichen Beitrag war aber eher unangemessen. Mal ganz abgesehen davon, dass man sich Kritik von zahlenden Kunden schon gefallen lassen muss, kann ich beim besten Willen nichts Kasernenmäßiges oder sonst Abschätziges an seinem Post erkennen.

Major Tom(as)

Major Tom(as)

23.1.2025, 16:47:58

Um beschwerdebefugt zu sein, muss es jedenfalls **möglich** sein, dass man vom Staat im Regen stehen gelassen wird. Dann kriegt man nämlich einen Regen-GUS(s) ab: G- egenwärtig U - nmittelbar S - selbst (s) Vielleicht hilft das ja jemandem :)


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