Gegenrechte aus § 242 BGB

17. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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E hat sein Grundstück an B verkauft. B ist als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen. Später stellt E fest, dass die Auflassung mangels gleichzeitiger Anwesenheit beim Notar fehlerhaft war. E verlangt Grundbuchberichtigung. B macht den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung geltend.

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