Anspruch aus § 888
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V verkauft K sein Grundstück. Eine Auflassungsvormerkung sichert den Eigentumsverschaffungsanspruch des K. V veräußert das Grundstück anschließend an G, der als Eigentümer eingetragen wird.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Anspruch aus § 888
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G ist Eigentümer geworden.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Eigentumserwerb des G ist gegenüber K unwirksam.
Ja, in der Tat!
3. K kann von G Eigentumsübertragung fordern.
Nein!
4. Aufgrund der relativen Unwirksamkeit der Übereignung gegenüber K kann dieser sofort erfolgreich den Eintragungsantrag stellen.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Der Anspruch aus § 888 BGB hilft K, seinen Eigentumsverschaffungsanspruch zu realisieren.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.