Anspruch aus § 888
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V verkauft K sein Grundstück. Eine Auflassungsvormerkung sichert den Eigentumsverschaffungsanspruch des K. V veräußert das Grundstück anschließend an G, der als Eigentümer eingetragen wird.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Anspruch aus § 888
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G ist Eigentümer geworden.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Eigentumserwerb des G ist gegenüber K unwirksam.
Ja, in der Tat!
3. K kann von G Eigentumsübertragung fordern.
Nein!
4. Aufgrund der relativen Unwirksamkeit der Übereignung gegenüber K kann dieser sofort erfolgreich den Eintragungsantrag stellen.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Der Anspruch aus § 888 BGB hilft K, seinen Eigentumsverschaffungsanspruch zu realisieren.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
m4FOX
20.1.2023, 13:40:19
Die meisten §-Links funktionieren nicht mehr seit dem Update. Seid ihr da dran?
Lukas_Mengestu
20.1.2023, 15:17:49
Hallo m4FOX, danke für den Hinweis! Das war uns bislang noch nicht rückgemeldet worden. Manchmal kann es sein, dass es nach einem Update einfach noch einmal eines Neustarts der App bedarf. Sollten die Links dann weiterhin nicht funktionieren, wäre es super, wenn Du uns an support@jurafuchs.de eine kurzen Screenshot Deiner Profildaten schickst. Diese findest Du unter dem Reiter "Du", wenn Du 4x schnell auf Profil klickst. Dann schauen wir uns das gerne noch einmal an. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
evanici
17.9.2023, 19:12:51
Und § 894 hilft nicht, weil das Grundbuch richtig ist, oder?
CR7
25.1.2024, 18:05:08
Yes, wegen der relativen Unwirksamkeit
Linne_Karlotta_
18.10.2024, 10:54:26
Hey, kleiner später Hinweis, dass wir zu dieser Frage jetzt auch einen eigenen Fall haben: https://applink.jurafuchs.de/G9QEToR5MNb Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team
nataliaco
27.9.2023, 17:12:26
Liebes Jurafuchs-Team, gute Aufgabe, aber stellt sie vielleicht lieber mehr an den Anfang des Themas. Mir hätte sie da mehr geholfen, die Grundzüge der Wirkung der
Vormerkungzu verstehen, bevor auf die speziellen Probleme eingegangen wird :)
Ala
8.6.2024, 11:25:45
Muss K also erst seinen Anspruch gegen G aus § 888 geltend machen, bevor er oder V einen Antrag auf Eintragung des K ins Grundbuch stellen kann? den Anspruch gegen V aus § 433 I kann er ja schon geltend machen, es hakt dann nur an der Eintragung ins Grundbuch, bis G seine Zustimmung erteilt hat oder? hab ich das richtig verstanden? 😅
Ala
21.6.2024, 09:20:17
Hat sich bereits erledigt 🤗