Aufgabe zur Beweislast II
12. April 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Mandant M will gegen G einen Anspruch aus Leistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB) geltend machen. Es ist zwischen den Parteien streitig, ob ein Rechtsgrund für die Leistung bestand oder nicht.
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Einordnung des Falls
Aufgabe zur Beweislast II
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M trägt die Beweislast für alle anspruchsbegründenden Tatsachen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. G trifft aber die sekundäre Darlegungslast im Hinblick auf die Frage, ob ein Rechtsgrund vorliegt.
Ja, in der Tat!
3. Trägt G aufgrund dieser sekundären Darlegungslast auch die Beweislast für das Vorliegen eines Rechtsgrundes?
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
lauricacica
22.11.2024, 23:57:33
Was ist denn die Rechtsfolge, wenn derjenige, der die Pflicht hat, seiner
sekundären
Darlegungslastnicht nachkommt? Gilt die Tatsache dann als zugestanden?
Lorenz
23.11.2024, 10:07:04
Nach den allgemeinen Regeln, ja.