Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht 9
Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht 9
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T nötigt O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm seinen E-Scooter zu geben. T hasst „die Teile“ und möchte den E-Scooter zerstören. Zu Hause angekommen, findet er das „Teil“ doch praktisch und behält es zur weiteren Nutzung.
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Einordnung des Falls
Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht 9
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Handelte T hinsichtlich des E-Scooters mit Bereicherungsabsicht?
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
HannaHaas
21.1.2024, 15:41:48
Würde sich T also wegen Nötigung gem. § 240 I StGB und Unterschlagung gem. § 246 I StGB strafbar machen? Eine versuchte Sachbeschädigung gem. §§ 303I, 22, 23 I, 303 III StGB scheitert am Fehlen des unmittelbaren Ansetzens oder?
Lord Denning
4.7.2024, 16:13:32
Dem würde ich insgesamt zustimmen.