Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Politische Parteien
Grundfall: Warum bedarf es einer Begriffsbestimmung für politische Parteien?
Grundfall: Warum bedarf es einer Begriffsbestimmung für politische Parteien?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Gruppe „Pfoten-Glück“ will durch Tiervideos mehr Harmonie und Weltfrieden schaffen. Sie möchte an der kommenden Bundestagswahl teilnehmen. Sie hat 500 Mitglieder und veranstaltet monatliche Online-Streams, in denen sie Tiervideos zeigt und politische Strategien bespricht.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall: Warum bedarf es einer Begriffsbestimmung für politische Parteien?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B ist der Ansicht, dieser „Verein“ darf nicht die Privilegien politischer Parteien genießen. Ergibt sich aus Art. 21 Abs. 1 GG, dass Parteien an der „politischen Willensbildung des Volkes“ mitwirken?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Definiert Art. 21 Abs. 1 GG den Begriff der politischen Parteien?
Nein!
3. A ist der Ansicht, einfaches Recht kann Verfassungsrecht nicht definieren. Kann § 2 Abs. 1 PartG den Parteibegriff des Art. 21 Abs. 1 GG definieren?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Kann die Partei „Pfoten-Glück“ die Parteienprivilegien genießen, sofern die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 PartG vorliegen?
Ja, in der Tat!
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