Öffentliches Recht
Grundrechte
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)
Sachlicher Schutzbereich des Rechts auf Leben: Es gibt kein "unwertes Leben"
Sachlicher Schutzbereich des Rechts auf Leben: Es gibt kein "unwertes Leben"
19. August 2025
4,5 ★ (16.951 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der rechtsextreme Abgeordnete R bringt einen Gesetzesentwurf in den Landtag von L ein. Danach sollen Landeszuschüsse für Krankenhäuser gestrichen werden, wenn diese lebensrettende medizinische Maßnahmen bei Menschen mit Erbkrankheiten vornehmen.
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