Öffentliches Recht
Grundrechte
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)
Persönlicher Schutzbereich des Rechts auf Leben: Auch Ausländer
Persönlicher Schutzbereich des Rechts auf Leben: Auch Ausländer
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Asylbewerber A, der aus Syrien stammt, sitzt in Deutschland als Beschuldigter in Untersuchungshaft. Im Gefängnis bricht ein Feuer aus. A stirbt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Persönlicher Schutzbereich des Rechts auf Leben: Auch Ausländer
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der persönliche Schutzbereich des Rechts auf Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) setzt eine grundrechtsfähige Person voraus.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Auch als syrischer Staatsangehöriger ist A Träger des Grundrechts auf Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jose
12.8.2021, 11:07:50
Die Unschuld des A war den staatlichen Stellen (JVA Kleve) bereits bekannt, als das Feuer ausbrach. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungenen wegen Freiheitsberaubung im Amt eingeleitet.
Juramaus
2.6.2023, 15:22:49
Hier wäre noch nett 1-2 Fragen zur Verfassungs
beschwerde der Überlebenden und wie man Rechte von Toten geltend machen kann vor dem BVerfG
barbarasalesch
14.6.2024, 12:48:40
… an OURY JALLOH!
Christian Leupold-Wendling
2.8.2024, 21:01:44
Kontext: https://de.wikipedia.org/wiki/Oury_Jalloh