Öffentliches Recht
Grundrechte
Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG)
Verkehrsdatenspeicherung
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Verkehrsdatenspeicherung
23. März 2026
7 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
In Zeiten unüberschaubarer Globalisierungsbewegungen zeigt sich die Bundesregierung vage besorgt und will für potenziell eintreffende Gefahrenlagen gewappnet sein. Der Bundestag erlässt auf Initiative der Bundesregierung ein Gesetz, dass die anlasslose und flächendeckende Speicherung von Telekommunikationsdaten aller Bürger für 12 Monate anordnet, auf die die Regierung jederzeit zugreifen kann.
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