Öffentliches Recht
Grundrechte
Freizügigkeit (Art. 11 GG)
Sachlicher Schutzbereich 2: Grundfall Aufenthalt
Sachlicher Schutzbereich 2: Grundfall Aufenthalt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bürgermeisterin B der Stadt S mag keine Journalisten. Als S von einem Hochwasser verwüstet wird, will Journalist J nach S fahren, um von dort für mehrere Wochen zu berichten. An der Stadtgrenze wird J von Angestellten des Ordnungsamts von S an der Einfahrt in die Stadt gehindert.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Sachlicher Schutzbereich 2: Grundfall Aufenthalt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Recht auf Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) gewährt das Recht zum freien Zugang zu Orten im gesamten Bundesgebiet.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Grundrecht auf Freizügigkeit gewährt J das Recht, nach S zu fahren und sich dort mehrere Wochen aufzuhalten.
Genau, so ist das!
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