Öffentliches Recht
VwGO
Verpflichtungsklage
Wirtschaftsverwaltungsrechtlicher Konkurrentenstreit (Konkurrentenverdrängungsklage)
Wirtschaftsverwaltungsrechtlicher Konkurrentenstreit (Konkurrentenverdrängungsklage)
25. Mai 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die Gemeinde G veranstaltet alljährlich das „Fest für Schokoladenliebhaber und -liebhaberinnen“. Chocolatier-Meisterin K beantragt bei G die Zulassung für einen Standplatz. G lehnt den Antrag mit der Begründung ab, dass alle 25 Standplätze bereits vergeben sind.
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Einordnung des Falls
Wirtschaftsverwaltungsrechtlicher Konkurrentenstreit (Konkurrentenverdrängungsklage)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K will vor Gericht erreichen, dass sie zum Fest zugelassen wird. Ist hierfür zunächst die Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO) statthaft?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Alle Standplätze beim Fest sind bereits vergeben. Müsste G zunächst einen bereits vergebenen Standplatz „freimachen“, damit K zugelassen werden kann?
Ja!
3. Die Behörde könnte die rechtswidrige Zulassung eines Mitbewerbers nach § 48 VwVfG zurücknehmen, um einen Platz für K zu schaffen. Könnte das dafür sprechen, dass A die Zulassung des Mitbewerbers nicht extra anfechten muss?
Genau, so ist das!
4. Nach einer Ansicht kann K ihr Klagebegehren bereits dann erreichen, wenn sie nur die Verpflichtungsklage erhebt. Ist K danach klagebefugt, wenn sie einen möglichen Anspruch auf die Zulassung zum Fest hat?
Ja, in der Tat!
5. K erhebt nun ausschließlich die Verpflichtungsklage und trägt vor, dass B die Zulassung eines Mitbewerbers zurücknehmen müsse. Ist die Rücknahme der Zulassung eines Konkurrenten in jedem Fall möglich (siehe § 48 Abs. 3, 4 VwVfG)?
Nein!
6. Könnte K die Aufhebung der Zulassung eines Mitbewerbers grundsätzlich auch dadurch erreichen, dass K die Zulassung im Wege der Drittanfechtungsklage anficht?
Genau, so ist das!
7. Nach der h.M. folgen muss K grundsätzlich zusätzlich zur Verpflichtungsklage eine Anfechtungsklage erheben. Ist K in diesem Fall klagebefugt, wenn sie nur geltend macht, dass sie möglicherweise einen Anspruch auf die Zulassung hat?
Nein, das trifft nicht zu!
8. Um ihre Erfolgschancen auf einen Standplatz zu erhöhen, müsste K alle 25 Zulassungen ihrer Mitbewerber anfechten. Ist ihr dies mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG zumutbar?
Nein!
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