Öffentliches Recht
VwGO
Fortsetzungsfeststellungsklage
Statthaftigkeit der FFK: Erledigung nach Klageerhebung (Zurücknahme Fall 1)
Statthaftigkeit der FFK: Erledigung nach Klageerhebung (Zurücknahme Fall 1)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Falschparkerin F bekommt von Behörde B einen Kostenbescheid, nach dem sie die Abschleppkosten tragen muss. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren klagt F. B zweifelt nun selbst an der Rechtmäßigkeit des Bescheids und hebt diesen noch vor der letzten mündlichen Verhandlung auf.
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Einordnung des Falls
Statthaftigkeit der FFK: Erledigung nach Klageerhebung (Zurücknahme Fall 1)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F wendet sich zunächst gegen einen wirksamen Verwaltungsakt. Statthaft war die Anfechtungsklage.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Anfechtungsklage ist auch weiter statthaft, wenn sich der Verwaltungsakt erledigt hat.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Der an F gerichtete Kostenbescheid ist ein Verwaltungsakt. Hat er sich durch die Rücknahme erledigt?
Ja!
4. Erledigt sich der Verwaltungsakts vor Schluss der mündlichen Verhandlung, wird die Anfechtungsklage als unzulässig abgewiesen.
Genau, so ist das!
5. Der Kostenbescheid hat sich erledigt. Ist die Fortsetzungsfeststellungsklage statthaft?
Ja, in der Tat!
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