Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze
Einführungsfall Wahlrechtsgrundsätze: Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl
Einführungsfall Wahlrechtsgrundsätze: Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nachdem Sieglinde Siegmund erklärt hat, dass seine Vorstellung von der Wahl den Ansprüchen einer Demokratie ganz und gar nicht gerecht werden, versucht Siegmund es noch einmal. Diesmal legt er fest, dass nur Männer wählen dürfen und dass Stimmen, die für ihn abgegeben werden, doppelt zählen.
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Einordnung des Falls
Einführungsfall Wahlrechtsgrundsätze: Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. In Deutschland kann der Gesetzgeber die Art und Weise, wie gewählt wird, vollkommen frei festlegen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Allgemeinheit der Wahl bedeutet, dass grundsätzlich alle Bürger wahlberechtigt sind. Ist es damit vereinbar, dass – so wie Siegmund es vorsieht – nur Männer wählen dürfen?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Nach der Gleichheit der Wahl muss jede Stimme den gleichen Wert haben. Verstoßen Siegmunds Regeln auch gegen diesen Grundsatz?
Ja!
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