Strafrecht
BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Geldwäsche (§ 261 StGB)
Tathandlung Verwenden: auch bestimmungsgemäßer Gebrauch
Tathandlung Verwenden: auch bestimmungsgemäßer Gebrauch
23. August 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (2.551 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A hat ein Fahrrad gestohlen, was ihre Mitbewohnerin M weiß. Als M spät für eine Klausur dran ist und ihr eigenes Rad einen Platten hat, nimmt sie das von A gestohlene Fahrrad ohne deren Wissen. Sie fährt damit zur Uni. Nach der Prüfung stellt sie es zurück in den Hof.
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