Strafrecht
BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Geldwäsche (§ 261 StGB)
Tathandlung Verwenden: auch bestimmungsgemäßer Gebrauch
Tathandlung Verwenden: auch bestimmungsgemäßer Gebrauch
3. November 2025
7 Kommentare
4,7 ★ (3.008 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A hat ein Fahrrad gestohlen, was ihre Mitbewohnerin M weiß. Als M spät für eine Klausur dran ist und ihr eigenes Rad einen Platten hat, nimmt sie das von A gestohlene Fahrrad ohne deren Wissen. Sie fährt damit zur Uni. Nach der Prüfung stellt sie es zurück in den Hof.
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