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Allgemeinwohlerfordernis - Enteignung zugunsten privater Unternehmen - BVerfGE 74, 264 (285 f.) (Boxberg)
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Allgemeinwohlerfordernis - Enteignung zugunsten privater Unternehmen (-)
Ein Gesetz erlaubt Enteignungen zur Errichtung von Hochspannungsleitungen. Damit Unternehmen U diese errichten und betreiben kann, entzieht Bundesland L Eigentümer E im Gegenzug für eine Entschädigung sein Grundstück. Die Leitung ist dringend zur Versorgung der Umgebung nötig.
Enteignung - Höhe der Ausgleichspflicht
Infolge einer Flutkatastrophe erlässt Hamburg ein Deichordnungsgesetz, durch welches bestimmte Grundstücke („Deichgrund“) öffentliches Eigentum werden, um sofort mit der Errichtung eines neuen Deichs beginnen zu können und dadurch weitere Katastrophen zu verhindern. Das Gesetz sieht einen festen Quadratmeterwert als Entschädigung vor.