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Wunsiedel Beschluss - Allgemeines Gesetz
Sachverhalt
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Wunsiedel-Beschluss – Wechselwirkung
B meldet eine „Rudolf Heß-Gedenkkundgebung“ in Wunsiedel an. Das Landratsamt verbietet die Veranstaltung gestützt auf § 15 VersG und § 130 Abs. 4 StGB. B hält § 130 Abs. 4 StGB sowie dessen Auslegung im konkreten Fall für verfassungswidrig.
Allgemeine Gesetze auch bei Jugend- /Ehrschutz
B bestellt im Geschäft der G online. G legt der Sendung eine Zeitschrift bei, die für die Freikörperkultur (FKK) wirbt und mit Bildern versehen ist. Nach dem Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS) unterliegen solche Schriften Beschränkungen, ohne dass sie indiziert wurden. G sieht sich in ihrer Meinungsfreiheit verletzt.