Öffentliches Recht
Grundrechte
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)
Allgemeine Gesetze auch bei Jugend- /Ehrschutz
Allgemeine Gesetze auch bei Jugend- /Ehrschutz
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B bestellt im Geschäft der G online. G legt der Sendung eine Zeitschrift bei, die für die Freikörperkultur (FKK) wirbt und mit Bildern versehen ist. Nach dem Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS) unterliegen solche Schriften Beschränkungen, ohne dass sie indiziert wurden. G sieht sich in ihrer Meinungsfreiheit verletzt.
Diesen Fall lösen 89,6 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Allgemeine Gesetze auch bei Jugend- /Ehrschutz
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Regelungen des GjS greifen in Gs Meinungsfreiheit ein.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Vorschriften der allgemeinen Gesetze können einen Eingriff in die Meinungsfreiheit rechtfertigen (Art. 5 Abs. 2 GG).
Ja!
3. Der Eingriff in Gs Meinungsfreiheit ist gerechtfertigt durch Vorschriften zum Schutze der Jugend.
Genau, so ist das!
4. Alle Vorschriften zum Schutze der Jugend müssen nach heutiger Rechtsprechung des BVerfG gleichzeitig auch allgemeine Gesetze sein.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!