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Soldaten-sind-Mörder-Fall (BVerfG, 25.08.1994): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Bundeswehroffizier O fühlt sich durch die Äußerung des Pazifisten P, "Soldaten sind Mörder", in seiner Ehre verletzt. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verurteilung des P wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB wegen seiner Äußerung "Soldaten sind Mörder" die Meinungsfreiheit des P verletzt. Die Äußerung des P kann auch gedeutet werden als kritische Äußerung gegen das Töten bei der Kriegsführung schlechthin. Denn es ist nicht erkennbar, dass P seine Kritik ausschließlich auf die Kriegsführung der Soldaten der Bundeswehr bezieht. Die Äußerung ist ebenso auf alle Soldaten weltweit bezogen deutbar. Die Subsumtion der Äußerung des P unter § 185 StGB durch die Fachgerichte ist nicht mit Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG vereinbar, da eine „meinungsfreundlichere“ Interpretation möglich gewesen wäre.
Wunsiedel-Beschluss – Wechselwirkung
B meldet eine „Rudolf Heß-Gedenkkundgebung“ in Wunsiedel an. Das Landratsamt verbietet die Veranstaltung gestützt auf § 15 VersG und § 130 Abs. 4 StGB. B hält § 130 Abs. 4 StGB sowie dessen Auslegung im konkreten Fall für verfassungswidrig.