Sitzungsöffentlichkeit bei Ortsterminen

27. August 2025

4 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A wird vor dem Amtsgericht verurteilt. Am ersten Prozesstag hatte das Gericht verkündet, der Prozess werde „an der Tatörtlichkeit“ fortgesetzt. Der zweite Tag begann mit dem Ortstermin am Tatort um 8:30 Uhr und wird später im Gerichtssaal fortgesetzt. Auf dem Aushang am Saal stand nur „Fortsetzungs- und Ortstermin 8:30 Uhr“.

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