Faktischer Eingriff

6. Dezember 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Abtreibungskritiker A hält eine Rede auf dem Rathausplatz. Bürgermeisterin B will dem entgegentreten und hält selbst eine Rede. Dabei nutzt B eine dröhnende Lautsprechanlage, die die Rede von A unhörbar macht.

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Einordnung des Falls

Faktischer Eingriff

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Nach dem klassischen Eingriffsbegriff müssen Eingriffe imperativ und final wirken.

Ja, in der Tat!

Ein Eingriff in die Meinungsfreiheit liegt vor, wenn eine Maßnahme der öffentlichen Gewalt die Meinungsäußerung oder Meinungsverbreitung durch Ge- oder Verbote beeinträchtigt. Bei dem klassischen Eingriffsbegriff wird in imperativer Form, also mit Befehl und Zwang gegen den Grundrechtsträger vorgegangen. Klassische Eingriffe erfolgen insofern durch Gesetz, Verordnung, Satzung oder Verwaltungsakt in den grundrechtlich geschützten Freiheitsbereich eingegriffen. Hier liegt kein klassischer Eingriff vor, sondern „lediglich“ eine faktische Beeinträchtigung durch die dröhnende Anlage von As Meinungskundgabe.
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2. Mittelbare oder faktische Beeinträchtigungen der Meinungsfreiheit stellen keinen Eingriff dar.

Nein!

In Grundrechte kann nach dem „modernen“ Eingriffsverständnis auch mittelbar eingegriffen werden. Das bedeutet, dass auch faktische Beeinträchtigungen einen Eingriff in die Meinungsfreiheit darstellen können. Es ist allerdings erforderlich, dass die Beeinträchtigung von gewisser Erheblichkeit ist. Bloße Belästigungen stellen keinen Grundrechtseingriff dar. Dies ist nach einem objektiven Maßstab zu bestimmen. Subjektives Empfinden genügt nicht. Für das Vorliegen eines faktischen Grundrechtseingriffs spricht die Finalität, also Zielgerichtetheit einer staatlichen Maßnahme. Außerdem gilt: Je weniger zwischen staatlichem Handeln und der Grundrechtsbeeinträchtigung liegt, desto eher liegt ein Grundrechtseingriff vor. Die dröhnenden Lautsprecheranlagen bewirken, dass As Rede nicht mehr hörbar ist. Auch wenn dies nicht durch Hoheitsakt erfolgte, wird seine Meinungsfreiheit hier zumindest faktisch beeinträchtigt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

CR7

CR7

8.6.2024, 10:22:38

Im Maßstab am Anfang "massstab>>" zu lesen

Nora Mommsen

Nora Mommsen

8.6.2024, 13:25:37

Hallo CR7, danke - ist behoben! Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team


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