Öffentliches Recht
Grundrechte
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)
Mittelbare geringfügige Auswirkungen (kein funktionales Äquivalent): Fall 2
Mittelbare geringfügige Auswirkungen (kein funktionales Äquivalent): Fall 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Rechtsanwalt R ist seit 30 Jahren im Gerichtsbezirk G tätig. Nachdem die neue Landesregierung ein Gerichts-Änderungsgesetz verabschiedet, muss er nun jeden Tag 10 Minuten länger zum Gericht in B fahren, da seine Stamm-Mandantschaft nun mehrheitlich dort angegliedert ist.
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Einordnung des Falls
Mittelbare geringfügige Auswirkungen (kein funktionales Äquivalent): Fall 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine staatliche Maßnahme, die zwar nicht darauf abzielt, jedoch in nennenswerter Weise mittelbar Folgen für einen Beruf herbeiführt, greift in die Berufsfreiheit ein.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Gerichts-Änderungsgesetz behindert die berufliche Tätigkeit des R nennenswert.
Nein, das trifft nicht zu!
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