Landesrecht (im Aufbau)
Bauordnungsrecht Niedersachsen
Die Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren
Verfahrensfreie Vorhaben 1
Verfahrensfreie Vorhaben 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Geschäftemacherin G hat eine windigen Werbeauftrag erhalten. Dafür stellt sie an einer viel befahrenen Landstraße ein riesiges ortsfestes Werbeschild (10 m² Ansichtsfläche) auf. Die ortsansässige O meint, das ginge doch nicht mit rechten Dingen zu.
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Einordnung des Falls
Verfahrensfreie Vorhaben 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das riesige ortsfeste Werbeschild ist eine bauliche Anlage (§ 2 Abs. 1 S. 1 NBauO).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das riesige Werbeschild ist eine Baumaßnahme (§ 2 Abs. 13 NBauO), sodass die Aufstellung grundsätzlich einer Genehmigung bedarf, sofern sich aus der NBauO nichts anderes ergibt.
Ja!
3. Das Werbeschild fällt unter die verfahrensfreien Baumaßnahmen (§ 60 Abs. 1 S. 1 NBauO) und bedarf daher keiner Baugenehmigung.
Nein, das ist nicht der Fall!
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