Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Politische Parteien
Kriterium der Zielsetzung in einem Parlament vertreten zu sein
Kriterium der Zielsetzung in einem Parlament vertreten zu sein
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Eine lokale Bürgergruppe gründet die „Grüne Kommune“, um ausschließlich bei Kommunalwahlen für den Ausbau von Bade- und Grünflächen anzutreten. Sie hat nicht die Absicht, an Bundestagswahlen teilzunehmen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Kriterium der Zielsetzung in einem Parlament vertreten zu sein
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Voraussetzungen für den Parteienbegriff richten sich nach § 2 Abs. 1 PartG.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die „Grüne Kommune“ fällt unter den Parteienbegriff des § 2 Abs. 1 PartG.
Nein!
3. Kommunale Parteien fallen nicht unter § 2 Abs. 1 PartG fallen. Könnte es hiergegen verfassungsrechtliche Bedenken geben?
Genau, so ist das!
4. Das BVerfG ist der Ansicht, dass kommunale Parteien keinen ausreichenden Organisationsgrad haben. Spricht dies dafür, dass der Ausschluss vom Parteienbegriff durch § 2 Abs. 1 PartG verfassungskonform ist?
Ja, in der Tat!
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