Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Der Handelskauf (§§ 373ff. HGB)
Stichproben bei größeren Warenmengen
Stichproben bei größeren Warenmengen
7. März 2025
7 Kommentare
4,8 ★ (10.453 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K kauft für ihr Restaurant 20 Dosen Kaviar von Großhändler G. G liefert versehentlich nur 15 Dosen Kaviar und 5 von einem Kaviar-Imitat aus Agar-Agar. K öffnet zwei Dosen, in denen sich zufällig nur der echte Kaviar befindet. Als K die Verwechslung zwei Monate später bemerkt, meldet sie dies sofort G.
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Einordnung des Falls
Stichproben bei größeren Warenmengen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Liegt ein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB vor?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ks Gewährleistungsansprüche könnten aber entfallen sein, wenn er mit seiner Meldung nach zwei Monaten gegen seine Rügeobliegenheit verstoßen hat (§ 377 HGB).
Ja!
3. Liegt ein Handelskauf im Sinne eines beidseitigen Handelsgeschäfts (vgl. § 343 Abs. 1 HGB) vor?
Genau, so ist das!
4. Die Ware wurde abgeliefert.
Ja, in der Tat!
5. Um Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können, müsste K den Mangel ordnungsgemäß gerügt haben i.S.d. § 377 HGB.
Ja!
6. Maßgeblich für die Bestimmung der Rügefrist ist die Frage, ob ein offener oder ein versteckter Mangel vorliegt.
Genau, so ist das!
7. Konnte von K innerhalb einer ordnungsgemäßen Untersuchung i.S.d. § 377 Abs. 1 HGB verlangt werden, dass sie alle Dosen öffnet?
Nein, das trifft nicht zu!
8. K ist ihrer Rügeobliegenheit rechtzeitig i.S.d. § 377 Abs. 3 HGB nachgekommen.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

HannaHaas
2.2.2024, 12:23:56
Ist nur ein Flüchtigkeitsfehler, aber in dem Kapitel steht bei den Fragen, ob ein Handelskauf vorliegt
wiederholt§ 343 BGB statt HGB. Liebe Grüße :)
Leo Lee
3.2.2024, 13:01:19
Hallo Rébecca Haas, vielen Dank für den Hinweis; auch ein Flüchtigkeitsfehler ist ein Fehler :D! Wir haben den Fehler nun korrigiert und danken dir vielmals dafür, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren und freuen uns auf weitere Feedbacks von dir! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
ZMou
13.2.2024, 20:24:17
Hey, den Flüchtigkeitsfehler habe ich auch gesehen, ist noch nicht ganz behoben. Er ist noch 2x in einer Frage zu finden, 1x in einer Erklärung und 1x im Klausurhinweis :) LG
Kind als Schaden
22.1.2025, 14:28:01
Der Kaviar wird doch ausdrücklich für ein Restaurant gekauft und aller Wahrscheinlichkeit nach nicht in der Dose serviert :D Die Subsumption in welcher mit der Unverkäuflichkeit argumentiert wird innerhalb der vorletzten Frage ist doch eigentlich fernliegend. Man müsste doch viel eher prüfen, ob es zumutbar ist alle Dosen zu öffnen mit Blick auf die Haltbarkeit, Kühlkette und die Verhältnismäßigkeit des zeitlichen Aufwands eines Restaurantbetreibers. Man würde natürlich zum gleichen Ergebnis kommen.