Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)
Keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche - Fall 3
Keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche - Fall 3
4. April 2025
9 Kommentare
4,6 ★ (5.528 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Melli (M) plant die Errichtung eines großflächigen Einkaufszentrum auf einem im unbeplanten Innenbereich liegenden Grundstück der Stadt L. Das Grundstück ist außerhalb der Innenstadt angesiedelt. Der Stadtkern von L zeichnet sich wiederum durch Branchenvielfalt aus und erfüllt eine in gewissem Umfang auch auf das weitere Umland bezogene Versorgungsfunktion. Durch die Verwirklichung von Ms Vorhaben würde es im Stadtkern zu Kaufkraftabflüssen von mindestens 30 % kommen.
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Einordnung des Falls
Keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche - Fall 3
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Sobald sich ein Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB einfügt, kann es nicht mehr wegen schädlicher Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche gemäß § 34 Abs. 3 BauGB unzulässig sein.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Stellt der Stadtkern der Stadt L einen zentralen Versorgungsbereich dar?
Ja!
3. Ob schädliche Auswirkungen i.S.d. § 34 Abs. 3 BauGB auf einen zentralen Versorgungsbereich vorliegen, kann anhand des zu erwartenden Kaufkraftabflusses aus dem zentralen Versorgungsbereich bestimmt werden.
Genau, so ist das!
4. Weißt das von M geplante Vorhaben schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche gemäß § 34 Abs. 3 BauGB auf?
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
bayilm
4.6.2024, 14:30:42
Mir ist in dieser Aufgabe leider der Lösungstext viel zu lange. Im Gegensatz zu den anderen Aufgaben, wo die Lösung ziemlich knackig und auf den Punkt gebracht waren, sind hier in diesem Kapitel richtige Brocken an Text, die sich vor einem auftun, wenn man die Antwort gibt. War es nicht möglich das in mehr Fragen aufzuteilen?
Dogu
15.6.2024, 13:43:19
Schließe mich an. Das Modul Bauplanungsrecht weicht leider negativ vom üblichen Jurafuchs-Standard ab. Vielleicht liegt das aber auch am konkreten Rechtsgebiet, dass oft eher prosahaft daher kommt.

Foxxy
20.7.2024, 13:11:36
Hallo, vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Foxxy, für das Jurafuchs-Team

c.2000
25.8.2024, 18:32:50
Schließe ich mich auch an… sehr schwer zu folgen
Anne
24.9.2024, 11:49:38
Finde das Bauplanungsrecht auch nicht wirklich gelungen. Bei den Aufgaben zu § 34 BauGB hat mir insbesondere das Spezialitätsverhältnis von § 34 Abs. 2 BauGB zu § 34 Abs. 1 BauGB gefehlt. Finde, dass hier die falschen Schwerpunkte gesetzt werden, bzw. wird einem Systemverständnis nicht ermöglicht.
benjaminmeister
27.11.2024, 15:02:31
Stimme zu, besonders bei dieser Aufgabe nerven die etlichen Textwiederholungen sehr.
Magnum
30.10.2024, 12:53:54
Mir ist der Zweck des § 34 III BauGB nicht klar. Die Störung der bisherigen Versorgungsbereiche liegt ja hier in der Schaffung neuer Versorgungsbereiche (dem Einkaufszentrum). Warum hat eine Gemeinde ein legitimes Interesse daran, zu entscheiden, welche Sorte von Einzelhandel die Versorgung übernehmen sollen, wenn beide es gleichermaßen können? Auf praktischer Ebene öffnet das doch nur politischer Einflussnahme für Wettbewerbsverzerrungen Tür und Tor.
benjaminmeister
27.11.2024, 15:01:40
Genau genommen geht es in solchen Fällen ja nicht nur darum, welche Sorte von Einzelhandel die Versorgung übernehmen soll, sondern WO diese Versorgung planungsrechtlich ihren Platz finden soll. Wenn das Einkaufszentrum dazu führt, dass die bereits vorhandene Innenstadt mit ihrer gegebenen Struktur verweist und zerfällt, berührt das mMn. schon städtebauliche Belange der Gemeinde.

yusdix
20.3.2025, 23:42:23
Ich weiß nicht ob ich irgendwas verpasst oder überlesen habe aber wurde § 34 Abs. 2 BauGB überhaupt im ganzen Kapitel erwähnt? Ich meine einen einzigen Satz darüber gelesen zu haben in einer Antwort aber thematisch wurde der § 34 Abs. 2 BauGB garnicht aufgegriffen.