Bestimmung des Außenbereichs

24. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Rübenbauer Dwight S. (D) aus Pennsylvania hat von seinem deutschen Großvater eine Farm geerbt. Er will „Agro-Tourism“ in Deutschland groß rausbringen und plant ein Bed&Breakfast-Hotel im Stile des Hotel Adlon Kempinski auf dem Grundstück zu bauen. D fragt Jurastudentin F, wonach sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit seines Projekts richtet.

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Einordnung des Falls

Bestimmung des Außenbereichs

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Ein Vorhaben muss sich an den bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen messen lassen, wenn es eine bauliche Anlage i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB darstellt.

Genau, so ist das!

Grundvoraussetzung für die Anwendbarkeit der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen der §§ 30ff. BauGB ist das Vorliegen einer baulichen Anlage i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB. Übrige Vorhaben unterliegen im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) und im Außenbereich (§ 35 BauGB) planungsrechtlich keinen Schranken. Solche Vorhaben müssen sich in einem Planbereich (§ 30 BauGB) aber an Festsetzungen halten, die unmittelbar aus einem Bebauungsplan folgen. Das solltest Du nicht falsch machen: Wenn Deine Klausur in einem Planbereich (§ 30 BauGB) spielt und keine bauliche Anlage gegeben ist, musst Du trotzdem prüfen, ob das Vorhaben mit den Festsetzungen des Bebauungsplans vereinbar ist.
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2. Ds geplantes B&B-Hotel stellt eine bauliche Anlage i.S.d § 29 Abs. 1 BauGB dar.

Ja, in der Tat!

Der bauplanungsrechtliche Anlagenbegriff erfasst Anlagen, die (1) in einer auf Dauer gedachten Weise künstlich mit dem Erdboden verbunden werden und die (2) die in § 1 Abs. 5 und 6 BauGB genannten Belange in einer Weise berühren können, die geeignet ist, das Bedürfnis nach einer verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen, die ihre Zulässigkeit regelt (bodenrechtliche Relevanz). Maßstab dafür ist nicht das konkrete Vorhaben, sondern seine gedachte Häufung. Angesichts seiner geplanten Nutzung, der Flächenversiegelung und Größe ist das B&B-Hotel geeignet, Belange des § 1 Abs. 5 S. 2, Abs. 6 Nr. 7 a) (Umweltschutz), Nr. 8 b) (Land- und Forstwirtschaft) BauGB zu tangieren. Vergegenwärtige Dir immer: § 29 BauGB ist die „vor die Klammer gezogene“ Grundvoraussetzung für die Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvorraussetzungen der §§ 30ff. BauGB.

3. F sieht sich die Farm an. Es gibt meilenweit keine andere Bebauung. Beim zuständigen Bauordnungsamt erfährt sie, dass kein Bebauungsplan für das Gebiet der Farm existiert. Richtet sich die Zulässigkeit des Vorhaben nach § 30 Abs. 1 BauGB?

Nein!

Ist § 29 BauGB erfüllt, spaltet sich die Prüfung: Zu prüfen ist dann entweder (1) § 30 Abs. 1 BauGB (es gibt einen qualifizierten Bebauungsplan), (2) 30 Abs. 3 i.V.m. § 34 BauGB oder 35 BauGB (es gibt einen einfachen Bebabauungsplan), (3) § 34 BauGB (es gibt einen Bebauungszusammenhang) oder (4) § 35 BauGB (weder Bebauungsplan noch Bebauungszusammenhang). Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans richtet sich die Zulässigkeit nach § 30 Abs. 1 BauGB. Ein qualifizierter Bebauungsplan enthält mindestens Festsetzungen über die Art (1) und das Maß (2) der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen (3) und die örtlichen Verkehrsflächen (4). Ds Projekt liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans. Da meilenweit keine andere Bebauung vorhanden ist, liegt die Farm auch nicht im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB).

4. Ds Vorhaben liegt im Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit seines Projekts richtet sich nach § 35 BauGB.

Genau, so ist das!

Der Außenbereich (§ 35 BauGB) definiert sich ausschließlich negativ als Ortsteil, der weder beplant (§ 30 BauGB) noch im Zusammenhang bebaut (§ 34 BauGB) ist. Ein Bebauungsplan (§ 30 BauGB) existiert nicht. Da meilenweit keine andere Bebauung vorhanden ist, ist auch kein Bebauungszusammenhang (§ 34 BauGB) vorhanden.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

lexfoxi🦊

lexfoxi🦊

6.8.2022, 13:21:46

Ich liebe diese Anspielung auf die Serie „The Office“ 😍

Iustinian

Iustinian

10.5.2024, 10:33:08

Same!!!


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