Bestimmung des Außenbereichs
4. April 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Rübenbauer Dwight S. (D) aus Pennsylvania hat von seinem deutschen Großvater eine Farm geerbt. Er will „Agro-Tourism“ in Deutschland groß rausbringen und plant ein Bed&Breakfast-Hotel im Stile des Hotel Adlon Kempinski auf dem Grundstück zu bauen. D fragt Jurastudentin F, wonach sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit seines Projekts richtet.
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Einordnung des Falls
Bestimmung des Außenbereichs
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Vorhaben muss sich an den bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen messen lassen, wenn es eine bauliche Anlage i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB darstellt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ds geplantes B&B-Hotel stellt eine bauliche Anlage i.S.d § 29 Abs. 1 BauGB dar.
Ja, in der Tat!
3. F sieht sich die Farm an. Es gibt meilenweit keine andere Bebauung. Beim zuständigen Bauordnungsamt erfährt sie, dass kein Bebauungsplan für das Gebiet der Farm existiert. Richtet sich die Zulässigkeit des Vorhaben nach § 30 Abs. 1 BauGB?
Nein!
4. Ds Vorhaben liegt im Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit seines Projekts richtet sich nach § 35 BauGB.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

lexfoxi🦊
6.8.2022, 13:21:46
Ich liebe diese Anspielung auf die Serie „The Office“ 😍

Iustinian
10.5.2024, 10:33:08
Same!!!
QueerSocialistLawyer
21.1.2025, 09:33:41
Wäre nicht Außenbereich auch ein Gebiet, das KEIN
Ortsteilist und nicht im Zusammenhang bebaut ist?
Rechtsanwalt B. Trüger
30.1.2025, 12:14:09
@[QueerSocialistLawyer](132926) genau. Beachte aber, dass das Grundstück auch nicht im qualifizierten Bebauungsplan liegen darf. :)