Öffentliches Recht
Grundrechte
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)
Einführungsfall Kleingarten - Eingriff
Einführungsfall Kleingarten - Eingriff
4. April 2025
1 Kommentar
4,8 ★ (5.610 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Zum Schutz der Schrebergartenkultur erlässt der Bundestag ein Gesetz, welches regelt, dass laufende Pachtverträge über Grundstücke, die kleingärtnerisch genutzt werden, nicht ordentlich gekündigt werden dürfen. E Eigentümer ist eines solchen Grundstücks und empört.
Diesen Fall lösen 73,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Einführungsfall Kleingarten - Eingriff
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der persönliche und sachliche Anwendungsbereich der Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG) ist eröffnet.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ob ein Eingriff vorliegt, bestimmt sich danach, ob eine Enteignung oder eine Inhalts- und Schrankenbestimmung vorliegt.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Liegt ein Eingriff in die Eigentumsfreiheit des E vor?
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Findet Nemo Tenetur
23.3.2025, 23:24:08
Ich habe gelernt, dass es im Falle des Art. 14 I GG vorzugswürdig ist, anstelle von “
Eingriff” von so etwas wie “Eigentumsrelevante Maßnahme” o.ä zu sprechen, da bei Vorliegen einer Inhalts- und Schrankenbestimmung gerade kein
Eingriff, sondern eben nur eine Ausgestaltung des Normgeprägten Grundrechts vorliegt. Falls das nicht stimmt: kann mir jemand erklären, wo hier mein Verständnisfehler liegt? Falls das stimmt: Korrekturvorschlag. Danke!