Examensrelevante Rechtsprechung

Rechtsprechung Strafrecht

Allgemeiner Teil

Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung durch Unterlassen - Senatsdivergenz

Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung durch Unterlassen - Senatsdivergenz

8. November 2025

7 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A und B „halten“ O zur Zwangsprostitution. Trotz Kenntnis ihrer akut psychotischen Symptomatik besprechen sie, keinen Arzt zu rufen. Sie nehmen Os Leid in Kauf, das mit Medikamenten schnell hätte gelindert werden können. O erbricht und krampft wiederholt, A und B besuchen sie abwechselnd.

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