Grundfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Garage von Anwältin A ist baufällig, da sie die Anforderungen an die Standsicherheit nicht mehr erfüllt. Dies kümmert A jedoch nicht weiter, da ihr Porsche Vollkasko versichert ist. Baubehörde B ordnet an, dass A die Standsicherheit der Garage aus Sicherheitsgründen wieder herzustellen hat.
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Beseitigung von Anlagen anordnen (§ 80 S.1 BauO Bln). Ist dies die Ermächtigungsgrundlage für die von B angeordnete Wiederherstellung?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine andere Ermächtigungsgrundlage für die Maßnahme kommt nicht in Betracht.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Der Tatbestand der Generalermächtigung (§ 58 Abs. 1 S. 5 BauO Bln) ist erfüllt.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
in persona
4.8.2024, 13:06:43
Liebes Jura-Fuchsteam, es wäre schön,wenn die entsprechenden landesrechtlichen Normen verlinkt werden könnten :) Vielen Dank!