Landesrecht (im Aufbau)

Bauordnungsrecht Berlin

Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden

Verbleibender Anwendungsbereich der bauordnungsrechtlichen Generalklausel

Verbleibender Anwendungsbereich der bauordnungsrechtlichen Generalklausel

19. Juli 2025

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TikToker T möchte etwas an seine zahlreichen Fans zurückgeben und beginnt daher mit dem Bau eines Kinderspielplatzes. Da T mittlerweile kein unbeschriebenes Blatt mehr ist, will Baubehörde B – notfalls auch gegen Ts Willen – die Baustelle betreten und nach dem Rechten sehen.

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