Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze
Kommunalwahlrecht von Unionsbürgern (Art. 28 Abs. 1 S. 3 GG)
Kommunalwahlrecht von Unionsbürgern (Art. 28 Abs. 1 S. 3 GG)
20. Mai 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (7.036 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nachdem S verstanden hat, warum sie als Spanierin nicht an den Wahlen des Bundestags mitwirken kann, wundert sie sich jetzt darüber, warum sie bei den letzten Kommunalwahlen wählen durfte.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Kommunalwahlrecht von Unionsbürgern (Art. 28 Abs. 1 S. 3 GG)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Alle in Deutschland lebenden Ausländer dürfen bei Kommunalwahlen abstimmen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. S durfte bei der letzten Kommunalwahl abstimmen, weil sie Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ist.
Genau, so ist das!
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