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Kommunalwahlrecht von Unionsbürgern (Art. 28 Abs. 1 S. 3 GG)
Sachverhalt
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Vereinbarkeit eines Kommunalwahlrechts für Minderjährige mit dem GG (BVerwG, 13.06.2018)
S ist 16 Jahre alt und Bürgerin in der Stadt A in NRW. S geht zur Kommunalwahl, um von ihrem aktiven Wahlrecht Gebrauch zu machen. In der Schlange am Wahllokal trifft S den Greis G. G ist der Meinung, „Kinder“ dürften nicht wählen. Das sei seiner Ansicht nach „nicht rechtens“.