Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze
Kommunalwahlrecht von Unionsbürgern (Art. 28 Abs. 1 S. 3 GG)
Kommunalwahlrecht von Unionsbürgern (Art. 28 Abs. 1 S. 3 GG)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nachdem S verstanden hat, warum sie als Spanierin nicht an den Wahlen des Bundestags mitwirken kann, wundert sie sich jetzt darüber, warum sie bei den letzten Kommunalwahlen wählen durfte.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Kommunalwahlrecht von Unionsbürgern (Art. 28 Abs. 1 S. 3 GG)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Alle in Deutschland lebenden Ausländer dürfen bei Kommunalwahlen abstimmen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. S durfte bei der letzten Kommunalwahl abstimmen, weil sie Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ist.
Genau, so ist das!
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