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Recht auf Selbstbestimmung: Recht, sein Geschlecht zu wechseln?

einfach
schwer99 % lösen richtig
24. Juni 2026
11 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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F hat sich einer Geschlechtsanpassung unterzogen. Im Geburtenregister ist sie aber noch als „männlich“ eingetragen. Dies will F nun zu „weiblich“ ändern lassen. Nach dem Personenstandsgesetz ist eine Eintragung zur Änderung des Geschlechts aber nicht zulässig.

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