Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze
Bevorzugung von Parteien nationaler Minderheiten (SSW - Südschleswiger Wählerverbund)
Bevorzugung von Parteien nationaler Minderheiten (SSW - Südschleswiger Wählerverbund)
30. August 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach § 4 Abs. 2 S. 3 BWahlG findet die 5%-Sperrklausel (§ 4 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BWahlG) keine Anwendung auf Listen, die von Parteien nationaler Minderheiten eingereicht wurden. Partei A hält das Minderheitenprivileg für verfassungswidrig.
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