Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze
Bevorzugung von Parteien nationaler Minderheiten (SSW - Südschleswiger Wählerverbund)
Bevorzugung von Parteien nationaler Minderheiten (SSW - Südschleswiger Wählerverbund)
4. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach § 4 Abs. 2 S. 3 BWahlG findet die 5%-Sperrklausel (§ 4 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BWahlG) keine Anwendung auf Listen, die von Parteien nationaler Minderheiten eingereicht wurden. Partei A hält das Minderheitenprivileg für verfassungswidrig.
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Einordnung des Falls
Bevorzugung von Parteien nationaler Minderheiten (SSW - Südschleswiger Wählerverbund)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Minderheitenprivileg beeinträchtigt die Gleichheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Beeinträchtigung der Wahlrechtsgleichheit durch das Minderheitenprivileg kann gerechtfertigt sein.
Ja, in der Tat!
3. Die Beeinträchtigung der Wahlrechtsgleichheit ist durch den Minderheitenschutz gerechtfertigt.
Ja!
Fundstellen
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