Referendariat
Die ZVR-Klausur
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO
Rechtsschutzbedürfnis bei Kostenfestsetzungsbeschluss
Rechtsschutzbedürfnis bei Kostenfestsetzungsbeschluss
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K wurden die Kosten eines gegen B verlorenen Rechtsstreits auferlegt. B betreibt aus dem dazugehörigen Kostenfestsetzungsbeschluss die Zwangsvollstreckung trotz bereits erfolgter Zahlung durch K. Daher erhebt K Vollstreckungsabwehrklage.
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Einordnung des Falls
Rechtsschutzbedürfnis bei Kostenfestsetzungsbeschluss
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Kostenfestsetzungsbeschluss ist ein Titel.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Vollstreckungsabwehrklage des K ist nicht statthaft, da B nicht aus einem Urteil gegen K vollstreckt, sondern aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss.
Nein, das trifft nicht zu!
3. K hat kein Rechtsschutzbedürfnis, da die sofortige Beschwerde (§ 104 Abs. 3 S. 1 ZPO) einen einfacheren Weg darstellt, um sein Rechtsschutzziel zu erreichen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.