Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO
Sachbefugnis: Prozessstandschaft (Miterbe wehrt sich gegen Vollstreckung in einen Nachlassgegenstand)
Sachbefugnis: Prozessstandschaft (Miterbe wehrt sich gegen Vollstreckung in einen Nachlassgegenstand)
4. April 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (9.133 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Miterben S und E erben einen Porsche. Bank G möchte den Porsche wegen angeblich nicht gezahlter €50.000 auf Grundlage einer notariellen Vollstreckungsunterwerfung pfänden. E ist das egal. S meint, die Schulden seien beglichen worden und will gegen die Vollstreckung vorgehen.
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Einordnung des Falls
Sachbefugnis: Prozessstandschaft (Miterbe wehrt sich gegen Vollstreckung in einen Nachlassgegenstand)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Statthafter Rechtsbehelf für S ist die Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. S kann die Vollstreckungsabwehrklage nur gemeinsam mit E erheben.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

TeamRahad 🧞
25.7.2020, 09:11:25

Eigentum verpflichtet 🏔️
31.7.2020, 13:12:25
Hallo TeamRahad, danke für die Frage. § 2039 S. 1 berechtigt jeden Miterben, zum Nachlass gehörende Ansprüche in gesetzlicher
Prozessstandschaftund damit in eigenem Namen für die Erbengemeinschaft klageweise geltend zu machen. (Palandt, 74. Aufl, § 2039 Rn. 6). Aus BGH NJW 2006, 1969 folgt, dass dies auch für eine
Vollstreckungsabwehrklagegilt, die der Sicherung des Anspruchs aus der Miterbengemeinschaft dient.
evanici
9.9.2023, 13:10:41
Wäre das dann nicht eigentlich eine analoge Anwendung von § 2039 S. 1?
Haughty Onion
28.1.2024, 21:32:24
Sehr weite und kreative Interpretation des Wortlauts meiner Meinung nach, aber gut, wenns im Palandt steht nehmen wir es hin :D

FW
8.1.2025, 13:50:12
Moin, kann man das nicht besser auf § 2038 I 2 2 HS stützen? Letztendlich muss die
Vollstreckungsabwehrklageja erhoben werden, damit der Porsche im Nachlass verbleibt. Dementsprechend ist es auch zur Erhaltung erforderlich und somit kann ein Miterbe auch ohne die Mitwirkung des anderen Miterben diese vornehmen. Finde ich deutlich plausibler.
SDee
29.2.2024, 15:29:41
Der Sachverhalt ist m. E. nicht ganz klar, weil unklar ist, ob die Forderung der Bank auch dem Nachlass entstammt, oder nicht und wer genau sich unterworfen hat. Bitte präzisieren!
BenRie
3.3.2025, 02:49:58
Liegt hier nicht auch ein Fall notwendiger Streitgenossenschaft als notwendige gemeinschaftliche Klage nach § 62 ZPO vor, da hier eine Erbengemeinschaft als Gesamthandsgemeinschaft klagt - die nur zusammen klagen kann?

2cool4lawschool
3.3.2025, 14:53:23
Hey @[BenRie](256893), im Grundsatz hast du Recht - aber 2039 BGB gilt speziell für die Erbengemeinschaft. Ein Miterbe kann dann das Recht der Gesamthand im eigenen Namen einklagen. Schau dir das mal im Grüneberg bei Rn. 2 an :)