Referendariat
Die ZVR-Klausur
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO
Sachbefugnis: Prozessstandschaft (Miterbe wehrt sich gegen Vollstreckung in einen Nachlassgegenstand)
Sachbefugnis: Prozessstandschaft (Miterbe wehrt sich gegen Vollstreckung in einen Nachlassgegenstand)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Miterben S und E erben einen Porsche. Bank G möchte den Porsche wegen angeblich nicht gezahlter €50.000 auf Grundlage einer notariellen Vollstreckungsunterwerfung pfänden. E ist das egal. S meint, die Schulden seien beglichen worden und will gegen die Vollstreckung vorgehen.
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Einordnung des Falls
Sachbefugnis: Prozessstandschaft (Miterbe wehrt sich gegen Vollstreckung in einen Nachlassgegenstand)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Statthafter Rechtsbehelf für S ist die Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. S kann die Vollstreckungsabwehrklage nur gemeinsam mit E erheben.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
TeamRahad 🧞
25.7.2020, 09:11:25
Hallo, inwiefern ergibt sich die Prozessführungsbefugnis aus § 2039 S. 1 BGB ?
Eigentum verpflichtet 🏔️
31.7.2020, 13:12:25
Hallo TeamRahad, danke für die Frage. § 2039 S. 1 berechtigt jeden Miterben, zum Nachlass gehörende Ansprüche in gesetzlicher
Prozessstandschaftund damit in eigenem Namen für die Erbengemeinschaft klageweise geltend zu machen. (Palandt, 74. Aufl, § 2039 Rn. 6). Aus BGH NJW 2006, 1969 folgt, dass dies auch für eine
Vollstreckungsabwehrklagegilt, die der Sicherung des Anspruchs aus der Miterbengemeinschaft dient.
evanici
9.9.2023, 13:10:41
Wäre das dann nicht eigentlich eine analoge Anwendung von § 2039 S. 1?
Haughty Onion
28.1.2024, 21:32:24
Sehr weite und kreative Interpretation des Wortlauts meiner Meinung nach, aber gut, wenns im Palandt steht nehmen wir es hin :D
SDee
29.2.2024, 15:29:41
Der Sachverhalt ist m. E. nicht ganz klar, weil unklar ist, ob die Forderung der Bank auch dem Nachlass entstammt, oder nicht und wer genau sich unterworfen hat. Bitte präzisieren!