Strafzumessung - Tateinheit, § 52 StGB

23. August 2025

7 Kommentare

4,8(6.481 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A wird wegen versuchten Raubes (§§ 249, 22, 23 StGB) in Tateinheit (§ 52 StGB) mit schwerer Körperverletzung (§ 226 Abs. 1 StGB) verurteilt. Das Gericht legt einen Strafrahmen von „drei Monate bis elf Jahre und drei Monate (§ 49 Abs. 2, 3 StGB)“ zugrunde. A geht in Revision.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen
Jurafuchs
Teste dein Wissen zu Die Revisionsklausur im Assessorexamen in 5min
Du hast Dich bereits bei Jurafuchs registriert? Hier einloggen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen