Zusammentreffen mehrerer Strafmilderungsgründe

18. Dezember 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A wird wegen Beihilfe zum versuchten Mord (§§ 211, 22, 23, 27 Abs. 1 StGB) zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht legt als Strafrahmen „Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren“ zugrunde, da die Strafe „gemäß §§ 23 Abs. 2, 27 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB“ zu mildern sei.

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