Abwandlung 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Jurastudentin S hat von Papi zur bestandenen Zwischenprüfung einen Ferrari geschenkt bekommen. S beginnt auf ihrem Grundstück mit dem Bau einer (verfahrensfreien) Garage aus Stroh. Behörde B vermutet, dass Brandschutzanforderungen nicht eingehalten werden und ordnet einen Baustopp an.
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Einordnung des Falls
Abwandlung 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Widerspruch zum öffentlichen Baurecht kann bei verfahrensfreien Vorhaben (§ 60 NBauO) nur im Verstoß gegen materielles Baurecht liegen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Errichtung der Garage durch S stellt eine Baumaßnahme dar, die aufgrund formeller Illegalität dem öffentlichen Baurecht widerspricht (§ 79 Abs. 1 S. 1 NBauO).
Nein, das trifft nicht zu!
3. Ein Widerspruch eines Vorhabens zum öffentlichen Baurecht liegt erst dann vor, wenn der rechtswidrige Zustand durch die Behörde nachgewiesen ist.
Nein!
4. Die Errichtung der Garage durch S stellt eine Baumaßnahme dar, die aufgrund materieller Illegalität dem öffentlichen Baurecht widerspricht (§ 79 Abs. 1 S.1 NBauO).
Genau, so ist das!
5. Ist der Tatbestand der Baueinstellungsverfügung (§ 79 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Alt. 1 NBauO) hier erfüllt?
Ja, in der Tat!
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