Öffentliches Recht
VwGO
Widerspruchsverfahren
Fortsetzungsfeststellungswiderspruch bei Erledigung während des Widerspruchsverfahrens
Fortsetzungsfeststellungswiderspruch bei Erledigung während des Widerspruchsverfahrens
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Baubehörde B erlässt gegenüber Prinzessin P eine wirksame Abrissverfügung für Ps illegal errichtete Schloss. Hiergegen legt P Widerspruch ein. Noch bevor B über den Widerspruch entscheiden kann, brennt Ps Schloss vollständig ab.
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Einordnung des Falls
Fortsetzungsfeststellungswiderspruch bei Erledigung während des Widerspruchsverfahrens
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Gegenstand von Ps Widerspruch war zunächst ein wirksamer Verwaltungsakt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Weil P Widerspruch gegen die Abrissverfügung eingelegt hat, ist diese – nach h.M. – unwirksam (vgl. § 43 Abs. 2 VwVfG) geworden.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Ps Schloss ist vollständig abgebrannt. Bleibt die Abrissverfügung trotzdem weiterhin wirksam (vgl. § 43 Abs. 2 VwVfG)?
Nein, das trifft nicht zu!
4. Trotz der Erledigung der Abrissverfügung möchte P, dass B feststellt, dass diese rechtswidrig war. Ob eine solche „Umstellung“ des Widerspruchs möglich ist, ist umstritten.
Ja!
5. P teilt B, dass sie möchte, dass B die Zweck- und Rechtmäßigkeit der ehemals wirksamen Abrissverfügung überprüft. Ist B verpflichtet, dies zu tun?
Nein, das ist nicht der Fall!
6. Wenn B nach pflichtgemäßen Ermessen über Ps „Umstellung des Widerspruchs“ entscheidet, muss B vor allem berücksichtigen, ob P ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse hat.
Ja, in der Tat!
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