Öffentliches Recht
VwGO
Widerspruchsverfahren
Fortsetzungsfeststellungswiderspruch bei Erledigung während des Widerspruchsverfahrens
Fortsetzungsfeststellungswiderspruch bei Erledigung während des Widerspruchsverfahrens
3. April 2025
6 Kommentare
4,8 ★ (4.437 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Baubehörde B erlässt gegenüber Prinzessin P eine wirksame Abrissverfügung für Ps illegal errichtete Schloss. Hiergegen legt P Widerspruch ein. Noch bevor B über den Widerspruch entscheiden kann, brennt Ps Schloss vollständig ab.
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Einordnung des Falls
Fortsetzungsfeststellungswiderspruch bei Erledigung während des Widerspruchsverfahrens
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Gegenstand von Ps Widerspruch war zunächst ein wirksamer Verwaltungsakt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Weil P Widerspruch gegen die Abrissverfügung eingelegt hat, ist diese – nach h.M. – unwirksam (vgl. § 43 Abs. 2 VwVfG) geworden.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Ps Schloss ist vollständig abgebrannt. Bleibt die Abrissverfügung trotzdem weiterhin wirksam (vgl. § 43 Abs. 2 VwVfG)?
Nein, das trifft nicht zu!
4. Trotz der Erledigung der Abrissverfügung möchte P, dass B feststellt, dass diese rechtswidrig war. Ob eine solche „Umstellung“ des Widerspruchs möglich ist, ist umstritten.
Ja!
5. P teilt B, dass sie möchte, dass B die Zweck- und Rechtmäßigkeit der ehemals wirksamen Abrissverfügung überprüft. Ist B verpflichtet, dies zu tun?
Nein, das ist nicht der Fall!
6. Wenn B nach pflichtgemäßen Ermessen über Ps „Umstellung des Widerspruchs“ entscheidet, muss B vor allem berücksichtigen, ob P ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse hat.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Kimbalicious
4.1.2025, 16:53:48
Eure Fälle machen einfach Spaß!!!
Leo Lee
5.1.2025, 09:30:50
Hallo Kimbalicious, vielen herzlichen Dank für die lieben Worte! Worte wie deine treiben uns bei Jurafuchs täglich dazu an, noch mehr solcher systematischen Fälle ins Leben zu rufen. Deshalb freuen wir uns umso mehr, wenn unsere Aufgaben auf positive Resonanz treffen. Insbesondere bei Aufgaben zur Systematik (d.h. der schwerste Auslegungsmethode) freuen wir uns RI
ESIG darüber, dass wir unseren bescheidenen Beitrag zum besseren Verständnis bei unseren Nutzern leisten können. Deshalb: DANKE, dass du uns wissen lässt, dass unsere Arbeit und Mühe sich auszahlen und vor allem dafür, dass du uns mitteilst, welche Aufgaben(formate) besonders effektiv und gut gelungen sind, damit wir diese als Maßstab für künftige Aufgaben nehmen können. Wir wünschen dir weiterhin viel Spaß mit den restlichen - ebenso tollen - Aufgaben und freuen uns auf weitere Feedbacks (auch sehr gerne Verbesserungsvorschläge) von dir :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

Kimbalicious
5.1.2025, 12:38:33
Hallo Leo, Eure Arbeit und Mühe zahlen sich definitiv aus. Danke Euch für die liebevolle Aufarbeitung der juristischen Themen. Ich finde die App fabelhaft!!! P.S.: ….und bei meinem Kommentar gestern ahnte ich noch nichts von den nachfolgenden Fällen der Hexe (deren Besenproduktion beispielsweise subventioniert wurde… :D)