Hehlerei: Versuch
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
D hat Werkzeug gestohlen. Er sagt H, es sei €1000 wert und H könne es weiterverkaufen. H will das tun, aber erst etwas recherchieren. Er versucht, im Internet den Wert zu überprüfen. Zudem sucht er nach eventuellen Käufern. Bevor mehr geschieht, wird H verhaftet.
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Einordnung des Falls
Hehlerei: Versuch
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. H hat sich wegen Hehlerei strafbar gemacht, indem er nach potenziellen Käufern suchte (§ 259 Abs. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist die versuchte Hehlerei strafbar?
Ja, in der Tat!
3. Für eine Strafbarkeit wegen versuchter Hehlerei müsste H mit Tatentschluss gehandelt haben (§§ 259 Abs. 1, Abs. 3, 22 StGB).
Ja!
4. Hat H auch unmittelbar zur Tat angesetzt, indem er sich mit D absprach und dann nach etwaigen Käufern suchte?
Nein, das ist nicht der Fall!
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