Gestaltungsrechte
3. April 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Mandant M kommt zu Anwältin A. M trägt schlüssig vor, dass er einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags aufgrund bestehenden Rücktrittsrechts gegen V habe. A erklärt für M in einem vorgerichtlichen Schreiben gegenüber V den Rücktritt und verlangt Rückabwicklung.
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Einordnung des Falls
Gestaltungsrechte
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn A für ihren Mandanten den Rücktritt ausübt, reicht es aus, dass sie im vorgerichtlichen Schreiben an V die Vertretung der Interessen des M anzeigt und ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichert.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. A sollte daher dem vorgerichtlichen Schreiben an V eine Originalvollmacht beifügen (§ 174 S. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Geithombre
17.4.2024, 23:03:39
Ist die Frage mit "reicht es aus" nicht etwas unpräzise formuliert? Die Ausübung des
Gestaltungsrechts kann zwar zurückgewiesen werden, wenn die Originalvollmacht nicht vorgelegt wird, aber das ist kein zwingendes Formerfordernis. Von daher kann das anwaltliche Versichern durchaus ausreichen, ist allerdings nicht sicher. Ggf wäre das sprachlich deutlicher hervorzuheben?