Landesrecht (im Aufbau)
Bauordnungsrecht Niedersachsen
Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden
Einführung in die verschiedenen Maßnahmen 2
Einführung in die verschiedenen Maßnahmen 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Q baut ein Haus, weicht beim Bau aber von der Genehmigung ab. Das Haus ist zur Hälfte fertig gestellt. Mangels Standsicherheit gefährdet es Nachbarn. Die Standsicherheit kann durch einen Umbau nicht wiederhergestellt werden. Die Mitarbeiterin der Baubehörde B ist unschlüssig, was sie tun soll.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Einführung in die verschiedenen Maßnahmen 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Um zunächst den Weiterbau aufzuhalten, kann B eine Nutzungsuntersagung (§ 79 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 NBauO) aussprechen, da Bauen eine Nutzung darstellt.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann B neben der Einstellungsverfügung zugleich eine Abrissverfügung erlassen (§ 79 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 NBauO)?
Genau, so ist das!
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