Grundfall
4. April 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
TikToker T möchte sein äußerst hart verdientes Geld anlegen. T beginnt mit dem Bau eines genehmigungsbedürftigen Wohnhauses in einem Wohngebiet in Hannover. Dabei geht er davon aus, dass „VIPs” keine Baugenehmigung benötigen. Die zuständige Behörde B ordnet einen Baustopp an.
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Einordnung des Falls
Grundfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einstellung rechtswidriger Arbeiten verlangen gemäß § 79 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1 Alt. 1 NBauO. Ist dies die Ermächtigungsgrundlage für die von B angeordnete Baueinstellungsverfügung?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Tatbestand der Baueinstellungsverfügung (§ 79 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1 Alt. 1 NBauO) setzt voraus, dass ein Vorhaben dem öffentlichen Baurecht widerspricht.
Ja, in der Tat!
3. Für den Erlass einer Baueinstellungsverfügung (§ 79 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1 Alt. 1 NBauO) ist tatbestandlich formelle und materielle Illegalität erforderlich.
Nein!
4. Die von T veranlassten Bauarbeiten des Wohnhauses ohne Baugenehmigung (sogenannter Schwarzbau) sind materiell illegal.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Der Tatbestand der Baueinstellungsverfügung (§ 79 Abs. 1 S. 1 NBauO) ist erfüllt, da die von T veranlassten Bauarbeiten des Wohnhauses ohne Baugenehmigung formell illegal sind.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Findet Nemo Tenetur
27.2.2025, 13:40:19
Ich danke euch sehr für diese Einführung. Ich wusste nie, was man mit dieser formellen und materiellen Bau
rechtswidrigkeit(noch dazu idR innerhalb der materiellen
Rechtmäßigkeitsprüfung) von mir wollte. Nun wird es langsam etwas klarer.
Leo Lee
28.2.2025, 16:39:09
Hallo
Nemo Tenetur, vielen herzlichen Dank für die lieben Worte! Worte wie deine treiben uns bei Jurafuchs täglich dazu an, noch mehr solcher Fälle ins Leben zu rufen. Deshalb freuen wir uns umso mehr, wenn unsere Aufgaben auf positive Resonanz treffen. Insbesondere bei Aufgaben zum Baurecht (d.h. einem der schwierigsten und sperrigsten Rechtsgebiete) freuen wir uns RI
ESIG darüber, dass wir unseren bescheidenen Beitrag zum besseren Verständnis bei unseren Nutzern leisten können. Deshalb: DANKE, dass du uns wissen lässt, dass unsere Arbeit und Mühe sich auszahlen und vor allem dafür, dass du uns mitteilst, welche Aufgaben(formate) besonders effektiv und gut gelungen sind, damit wir diese als Maßstab für künftige Aufgaben nehmen können. Wir wünschen dir weiterhin viel Spaß mit den restlichen - ebenso tollen - Aufgaben und freuen uns auf weitere Feedbacks (auch sehr gerne Verbesserungsvorschläge) von dir :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo